Pflegekasse

Ab 2017 werden hilfsbedürftige Menschen in die Pflegegrade 0 – 5 eingestuft. Je nach Pflegegrad erhalten sie „Pflegegeld“.

Sie können auch Leistungen von Pflegediensten oder Betreuungs- und Entlastungsdiensten in Anspruch nehmen. In diesen Fällen erhalten sie „Pflegesachleistungen“.

Sie können sich auch einen Teil Pflegegeld auszahlen lassen und für einen Teil ihres Anspruches Pflegesachleistungen von einem Dienst in Anspruch nehmen. Das nennt sich „Kombinationsleistung“.

Herbstlicht e. V. ist ein anerkannter Betreuungsdienst, der Betreuung als Pflegesachleistung mit den Pflegekassen abrechnen kann.

Es gibt noch weitere Gelder von den Pflegekassen für die Betreuung:

Entlastungsleistungen

1500,00 € /Jahr

Verhinderungspflege

1612,00 € / Jahr 

(+ 806 € bei ungenutzter Kurzzeitpflege)

Diese Gelder werden nicht direkt ausgezahlt sondern können nur in Form von Sachleistungen wie Betreuung oder Hauswirtschaft in Anspruch genommen werden. Werden diese Gelder nicht für Betreuung oder Hauswirtschaft  o. a. in Anspruch genommen, verfallen sie.

Wir beraten Sie gern!